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Kurabgabe

Die Kurabgabe der Seeheilbäder ist auch von Tagesgästen ohne eine Übernachtung in den Orten Bansin, Heringsdorf und Ahlbeck zu entrichten.

Die Kurabgabe beträgt gemäß Kurabgabensatzung für jeden Tag des Aufenthalts im Erhebungsgebiet bei Abgabenpflichtigen die im Erhebungsgebiet keine Unterkunft nehmen (Tagesgäste)
 
a) in der Hauptsaison  ohne Ermäßigung   3,00 € 
    im Falle einer Ermäßigung nach             1,50 €
 
b) in der Nebensaison  ohne Ermäßigung   1,50 €
    im Falle einer Ermäßigung                       0,80 €
 
Die Hauptsaison umfasst den Zeitraum vom 01.05. bis zum 30.09., die Nebensaison den Zeitraum vom 01.01. bis zum 30.04. und vom 01.10. bis zum 31.12. eines jeden Jahres.

Wer nicht gewillt ist für einen Tagesausflug die Kurabgabe zu entrichten, sollte um Streitigkeiten mit den täglich anwesenden Kontrolleuren zu vermeiden, lieber einen Ausflug an den Strand am Stettiner Haff wie z.B. nach Kamminke oder den Ostseestrand auf polnischer Seite in der Stadt Swinemünde anstreben, welche für Tagesgäste kurabgabenfrei sind.
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